Nachweis über einen Beratungsbesuch
Durch zusätzliche Formularfelder zur Dokumentation der Beratung per Videokonferenz wurde das bisher 3-teilige Formular zum Oktober 2024 um einen Teil erweitert. Zur einfachen Handhabung ist der Durchschreibesatz mit je 2 Kopien nicht mehr in ganzer Breite aufklappbar, sondern am Fuß in der Trennleiste verleimt. So ist das komplette Formular besonders kompakt und zur Beschriftung leicht in 4 Einzeldokumente trennbar. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 muss es verpflichtend eingesetzt werden.
Bedruckung: | Einseitig, dreifarbig bedruckt |
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Format: | 4 Teile DIN A 4 |
Papier: | je Teil 3-fach selbstdurchschreibend |
1,2600 € *
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Nachweis über einen Beratungsbesuch an Telepflege angepasst
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