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KV-Formulare
KV-Formulare nach Bundesland
Formulare, Vordrucke, Muster: standardisiert statt kompliziert
Ärztinnen
und Ärzten schreibt die „Vereinbarung über Vordrucke für die
vertragsärztliche Versorgung“ vor, welche Muster und Formulare im
Praxisalltag einzusetzen sind. Welche Informationen erfasst werden
müssen, geben die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
oder der Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) mit seinen Anlagen vor.
Auf
welche Art und Weise ein Formular in den Praxisbetrieb aufgenommen oder
aktualisiert wird, regelt die Formularkommission. Diese besteht aus
Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen sowie aus
Vertragsärztinnen und -ärzten. Gemeinsam stellen sie sicher, dass die
Informationen, die auf dem Formular transportiert werden, im Rahmen der
technischen Gegebenheiten standardisiert übertragen werden können.
Eine
weitere Aufgabe der Formularkommission ist es, Hersteller von
Praxissoftware über Änderungen innerhalb der Formulare zu informieren,
damit diese beim nächsten Quartals-Update an die Arztpraxen
weitergegeben werden können.
Für
Ärztinnen und Ärzte gewährleistet die Formularkommission neben
Aktualität und Sicherheit vor allem vereinfachte Abläufe. Würden die
Formulare nicht den formellen Rahmen vorgeben, würden Verordnungen,
Berichte und Bescheinigungen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.