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Zum Tag der Radiologie: Wissenswertes über Röntgen

Autor: Kirsa Kleist

Eine der größten Errungenschaften der Medizin stammt nicht von einem Mediziner. Wilhelm Conrad Röntgen wäre beinahe nicht einmal Wissenschaftler geworden. Der am 27. März 1845 im heutigen Remscheid geborene Sohn eines Tuchhändlers wurde mit 18 Jahren ohne Abitur von der Schule geworfen. Angeblich hatte er eine spöttische Karikatur über einen Lehrer erstellt. Tatsächlich wollte er nur niemanden verpetzen.

Röntgen bildete sich auf eigene Faust fort und ging zwei Jahre später in die Schweiz. An der Polytechnischen Hochschule in Zürich konnte er auch ohne Abitur studieren. Mit einem Diplom als Maschinenbauingenieur assistierte er dem Physik-Professor August Kundt und promovierte 1869 in Physik. Der Titel seiner Doktorarbeit lautete „Studien über Gase“.

Als Kundt an die renommierte Universität Würzburg berufen wurde, ging Röntgen mit. Erneut stand ihm sein fehlendes Abitur im Wege: Trotz Doktortitel durfte er nicht habilitieren. Mit Kundt wechselte er nach Straßburg und wurde dort Professor. Nach einer Station in Gießen erhielt Röntgen 1888 selbst einen Ruf als Professor – ausgerechnet aus Würzburg. Er setzte die Experimentalphysik über persönliche Befindlichkeiten und nahm an.

Röntgen fand in Würzburg ein inspirierendes, hervorragend ausgestattes Wirkungsfeld, lehnte Rufe anderer Universitäten ab und wurde noch vor seiner bahnbrechenden Entdeckung zum Rektor gewählt. Privat war er glücklich mit seiner Jugendliebe Anna Bertha und deren Nichte, die die Röntgens adoptiert hatten.

 „Durch Zufall entdeckte ich diese Strahlen“

Am 8. November 1895 verbrachte Wilhelm Conrad Röntgen den Abend nicht mit seiner Familie, sondern in seinem Labor. Er experimentierte mit elektrischen Ladungen in einer beinahe luftleeren Glasröhre. Da ihn der dabei entstehende Lichtschein störte, umhüllte er die Röhre mit schwarzer Pappe – und das Licht brachte einen Fluoreszenzschirm, der in einiger Entfernung stand, zum Leuchten. Als Röntgen seine Hand zwischen Röhre und Schirm hielt, bemerkte er, wie sich die Schatten seiner Handknochen abzeichneten.

Seine nächste revolutionäre Erkenntnis war es, mit den X-Strahlen, wie Röntgen selbst sie nannte (und es bis heute vor allem im englischsprachigen Raum gebräuchlich ist), Fotoplatten schwärzen zu können. X stand für das Unbekannte. Ein Foto der Hand von Röntgens Ehefrau, aufgenommen am 22. Dezember 1895, gilt als erste Röntgenaufnahme überhaupt.

Nachdem Wilhelm Conrad Röntgen seine Entdeckung in einer Sondersitzung der physikalisch-medizinischen Gesellschaft in Würzburg mit den bescheidenen Worten „Durch Zufall entdeckte ich diese Strahlen“ vorgestellt hatte, ging das Bild um die Welt und löste eine Euphorie für die X-Strahlen aus, die Röntgen zu Ehren auch seinen Namen tragen.

Nobel

1901 wurden zum ersten Mal Nobelpreise vergeben. In der Kategorie Physik wurde Wilhelm Conrad Röntgen ausgezeichnet. Sein Preisgeld von 50.000 Kronen stiftete er der Universität Würzburg. Er hatte auch schon auf ein Patent auf die Erzeugung der X-Strahlung verzichtet. Ihre Nutzung sollte zum Wohle der Menschheit und der Forschung frei zugänglich sein.

Diesen Gemeinsinn konnte er sich leisten: Durch eine Erbschaft war Röntgen längst Millionär. Seine Nobelpreis-Medaille nahm er an. Sie musste ihm allerdings nachgeschickt werden, da er schon vor den offiziellen Feierlichkeiten abgereist war. Die Medaille ist neben vielen weiteren Exponaten im Röntgen-Museum in Remscheid zu bestaunen. Auch in seinem ehemaligen Labor in Würzburg wird an Röntgen erinnert.

Röntgen für alle – nahezu überall

Für Wilhelm Conrad Röntgen war die Entdeckung der Röntgenstrahlen eine Arbeit unter vielen: Nur 3 seiner 70 Aufsätze handelten von den X-Strahlen. Doch keine andere wissenschaftliche Errungenschaft hatte vorher so viel Aufsehen erregt. Menschen nicht mehr operieren zu müssen, um Einblicke in ihr Inneres zu gewinnen, faszinierte nicht nur die medizinische Welt.

In Windeseile wurde das Verfahren in Kliniken und Arztpraxen etabliert. Im Ersten Weltkrieg wurden mobile Röntgengeräte entwickelte, die später auch in zivilen Krankenwagen zum Einsatz kamen – direkt am Unfallort. Röntgen diente aber auch auf Jahrmärkten als Attraktion, dem Zoll zum Auffinden von Schmuggelware und lockte Interessierte in Schuhgeschäfte. Dort wurde Röntgenstrahlung genutzt, um genau darzustellen, wie sich ein Modell am Fuß verhielt. Praktisch – vor allem, wenn es um schnell wachsende Kinderfüße ging.

Obwohl es schon früh ernsthafte Hinweise darauf gab, dass Röntgenstrahlung mit gravierenden Nebenwirkungen verbunden ist, waren sogenannte Pedoskope bzw. Fluroskope jahrzehntelang feste Bestandteile vieler Schuhläden, vor allem in den USA. Durch drei Sichtfenster schauten Kinder, Eltern und Verkaufspersonal gleichzeitig in das Röntgengerät und bestaunten durchleuchtete Schuhe und Füße – minutenlang, während sie unkontrolliert radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren.

Bis in die 1920er Jahre gab es auch in medizinischen Einrichtungen keinen nennenswerten Strahlenschutz. Es wurde sogar in normalen Arztzimmern geröntgt. Sogenannte Handprüfungen, bei denen medizinische Fachkräfte ihre eigenen Hände zum Testen der Geräte röntgen ließen, waren üblich – und führten zu Hautschäden, Amputationen und Todesfällen.

Das Ehrenmal der Radiologie im Garten des heutigen AK St. Georg in Hamburg erinnert seit 1936 an die Pioniere der Radiologie, die zum Opfer dieser Technologie wurden. Finanziert wurde der Gedenkstein vom damaligen Leiter der Strahlenabteilung der Staatlichen Krankenanstalten Bremen, Hans Meyer. Er hatte 159 Namen der Verstorbenen aus verschiedenen Ländern rechechiert. 1960 wurde die Liste auf 359 erweitert.

Strahlenschutz durch Vorschriften und Fortschritt

In der Mitte des 20. Jahrhunderts wuchs das Bewusstsein für die Vermeidung von Strahlenschäden. Die Strahlung erfolgte zielgerichter und wurde niedriger dosiert, aber die Belichtungszeiten waren weiterhin lang und die Schutzausrüstungen – Bleischürzen, Abschirmungen und Schutzwände – noch unzureichend. Erst seit den 1970er Jahren gibt es in Deutschland gesetzliche Vorschriften zum Strahlenschutz.

1973 trat die erste Röntgenverordnung in Kraft. Radiologisches Personal muss sich beim Röntgen außerhalb des Kontrollbereichs aufhalten. Wände, Türen und teils Fenster müssen bestimmte DIN-Normen erfüllen. Ausnahmen gibt es nur für mobile Röntgengeräte, z. B. auf der Intensivstation.

Moderne bildgebende Verfahren verursachen weniger als das Tausendfache der früheren Strahlung oder kommen wie im Fall der Magnetresonanztomographie (MRT) ganz ohne Röntgenstrahlen aus. Da auch die Streustrahlung in umliegende Körperregionen auf ein Minimum reduziert werden konnte, verzichten viele radiologische Einrichtungen inzwischen bereits auf den Einsatz von Bleischürzen oder anderen Strahlenschutzmitteln. Internationale Studien belegen, dass diese wenig zusätzlichen Nutzen bieten und die Untersuchung – etwa durch Verrutschen – sogar negativ beeinflussen können.

Bis heute gilt: Jede radiologische Untersuchung muss medizinisch gerechtfertigt sein.

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