Neugeborenen-Hörscreening: Kostenloser Aufkleber fürs U-Heft
Seit dem 20. August 2026 gelten aktualisierte Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Untersuchungsablauf und die Dokumentation im Kinderuntersuchungsheft angepasst. Ziel ist es, falsch-positive Ergebnisse zu minimieren.
Aufkleber Neugeborenen-Hörscreening (für Kinder-U-Hefte, Version 5/2025) sind ab sofort kostenlos bei AllProMed für Praxen in folgenden Bundesländern bestellbar:
· Hamburg,
· Niedersachsen,
· Sachsen-Anhalt.
Befindet sich Ihre Praxis in einem anderen Bundesland? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Der neue Aufkleber ersetzt die bisherige Seite 9 zum Neugeborenen-Hörscreening im Gelben Heft. Durch das Überkleben können vorhandene Heftbestände weiterverwendet werden.
Die Dokumentationsseite enthält unter anderem:
· ein zusätzliches Feld für die TEOAE-Kontrolluntersuchung,
· die Erfassung von Risikofaktoren für angeborene Hörstörungen,
· den Mindestabstand zwischen Erst- und Kontrolluntersuchung (5 Stunden),
· die maximale Anzahl der Testversuche (3 pro Ohr).
Die Anpassungen sind in den tragenden Gründen zum GBA-Beschluss beschrieben. Obwohl die Richtlinie seit dem 20. August 2026 formal in Kraft ist, läuft aktuell noch die gesetzliche Sechs-Monats-Frist für den Bewertungsausschuss.
Prüfen Sie jetzt Ihre Heftbestände und bestellen Sie die benötigte Anzahl an Aufklebern für das Neugeborenen-Hörscreening. Auch Aufkleber und Einleger Zahnärztliche Früherkennung Z1-Z6 (für Kinder-U-Hefte älter als 02/2026) sind weiterhin bei AllProMed erhältlich.