TI-Pauschale rechtzeitig sichern
Das E-Rezept zählt seit dem 1. Januar 2024 zu den Anwendungen, die für die TI-Pauschale nachgewiesen werden müssen. Die Pauschale wurde vor einem halben Jahr eingeführt, um Praxen bei Installation und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) finanziell zu unterstützen. Auch wenn es sich dabei um einen monatlichen Betrag handelt, ist kein monatlicher Nachweis notwendig.
Ermittlung und Auszahlung der TI-Pauschale erfolgen ebenfalls automatisch quartalsweise. Bis zum Ende des ersten Quartals bleibt also noch Zeit, aktuelle Software zur Verordnung von E-Rezepten vorzuweisen.
Eine schnell umsetzbare Lösung ist die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Verordnungssoftware MediSuite, die mit jedem Konnektor kompatibel und mit jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) nutzbar ist.
Mit MediSuite können ausnahmslos alle Verordnungen einfach durch Anklicken erstellt werden: E-Rezepte, Muster 16, BTM-Rezepte und private Verordnungen. Auch Rezepturverordnungen sind mit MediSuite möglich.
Sobald für eine der geforderten TI-Anwendungen oder -Dienste der Nachweis fehlt, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen gleich mehrere Anwendungen, wird bis zum Nachweis dieser gar keine TI-Pauschale gezahlt.
Genaue Angaben zur Höhe und Reduzierung der jeweiligen TI-Pauschale abhängig von Ausstattung und Praxisgröße sowie zu notwendigen Anwendungen, Komponenten und Diensten hat die KBV zusammengestellt. Für konkrete Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre KV zuständig.
Wenn Sie selbstständig überprüfen möchten, ob alle Voraussetzungen für die Anwendungen erfüllt werden, können Sie dies im KBV-Prüfprotokoll tun. Die KVen empfehlen, Abrechnungsdateien stets vor Übermittlung zu prüfen. Sollte angezeigt werden, dass Nachweise fehlen, obwohl die Bedingungen geschaffen wurden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren TI-Anbieter oder IT-Servicepartner.
Zu allen Vorteilen und Funktionen unserer Verordnungssoftware MediSuite beraten wir Sie jederzeit gern. Unter medisuite.pav.de finden Sie umfassende Informationen, Ihren persönlichen Ansprechpartner und ein FAQ zum Thema E-Rezept.