Neues Muster 9 ab 1.1.2026 verpflichtend
Bis zum Jahresende sind ausschließlich die bisherigen Formulare gültig. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sie nicht mehr eingesetzt werden.
Wenn Sie das neue Muster 9 bei uns bestellen, verschicken wir ab sofort automatisch die neuen Vordrucke.
Sollten für den Dezember noch alte Muster benötigt werden, muss dies unbedingt bei der Bestellung angegeben werden. Außerdem sollte die Stückzahl entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem Stichtag vernichtet werden müssen.
Außerdem bitten wir Sie darum, möglichst rechtzeitig zu bestellen und Feiertage sowie Praxisschließzeiten zu bedenken.
Hintergrund: Seit dem 1. Juni 2025 besteht bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ein gestaffelter Anspruch auf Mutterschutz(geld):
- Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen
- Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Woche
- Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen
Diese Gesetzesänderung erforderte die Formularanpassung. Informationen zum Ausfüllen des neuen Muster 9, das vollständig „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“ heißt, finden Mitglieder wie gewohnt bei der KBV im Bundesmantelvertrag.