
Neues Muster 52 ab 1. April gültig
Der „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit“ – kurz: Muster 52 – wurde von KBV und GKV-Spitzenverband überarbeitet. Ab dem 1. April 2025 dürfen allein die angepassten Vordrucke zum Einsatz kommen.
Die neue Version des Formulars ist etwas datensparsamer und zielt vor allem auf den Auslöser der Arbeitsunfähigkeit, Art und Umfang der Berufstätigkeit und erkrankungsbezogene Maßnahmen ab.
Bereits ab dem 24. Februar können Bestellungen für das neue Muster 52 bei uns aufgegeben werden. Bitte weisen Sie bei der Bestellung deutlich darauf hin, dass neue Vordrucke gewünscht werden! Eingesetzt werden darf das neue Muster 52 erst ab dem 1. April.
Die Auslieferung der neuen Vordrucke beginnt am 17. März. Ab diesem Zeitpunkt werden bei allen eingehenden Bestellungen automatisch die neuen Vordrucke verschickt. Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 1. April noch alte Muster 52 benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden!
Kalkulieren Sie die Stückzahl bitte möglichst genau, da alte Vordrucke ab dem Stichtag (1. April) nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen. Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie auch eventuelle Praxisschließzeiten.