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Änderungen bei Muster 12 und Muster 21 – bitte bei der Bestellung beachten!

Autor: Kirsa Kleist

Mit Beginn des dritten Quartals ändern sich folgende Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung: Muster 12 und Muster 21. Vorgesehen ist jeweils eine Stichtagsregelung, sodass die bisherigen Formulare nach dem 30.6.2024 nicht mehr genutzt werden dürfen.

Hintergrund der Änderungen ist, dass in Zukunft Pflegefachkräfte selbst für bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z. B. Drainagen, Stomabehandlung oder stützende Verbände) über Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen entscheiden können. Diese sogenannte HKP-​Blankoverordnung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und erfordert eine Anpassung der Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12).

Für die Indikationsstellung sind weiterhin Ärztinnen und Ärzte verantwortlich. Spätestens drei Monate nach einer HKP-Blankoverordnung soll ein persönlicher Arzt-​Patienten-Kontakt stattfinden. Auch mit dem neuen Muster 12 bleibt es weiterhin möglich, nur oder teilweise Maßnahmen zu verordnen, deren Dauer und Häufigkeit ärztlich vorgegeben wird.

Die Änderungen der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) ergeben sich aus der Praxis. Der Vordruck ist zukünftig einseitig, aber deutlich größer und enthält ein neues Ankreuzfeld (SER: Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV).

Außerdem wird in „Kita- oder Schulunfall/-​folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“ unterschieden. „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“ muss nicht mehr angekreuzt werden.

Um eine reibungslose Versorgung mit Muster 12 und Muster 21 sicherzustellen, beachten Sie bitte diese Hinweise:

  1. Bestellungen für die neuen Muster 12 und 21 können ab dieser Woche bei uns aufgegeben werden. Vermerken Sie bitte deutlich, dass Sie die neuen Vordrucke wünschen.
  2. Eingesetzt werden dürfen die neuen Vordrucke erst ab dem 1.7.2024.
  3. Ab dem 10.6. verschicken wir automatisch die neuen Muster 12 und 21.
  4. Sollten Sie bis zum 1.7. noch alte Muster benötigen, vermerken Sie dies unbedingt bei Ihrer Bestellung. In unserem Onlineshop wählen Sie einfach zwischen den alten und den neuen Vordrucken.
  5. Kalkulieren Sie bitte die Stückzahl, da alte Muster ab dem 1.7. nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
  6. Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie dabei eventuelle Schließzeiten Ihrer Praxis.

Auf Ihre Fragen zu den Muster-Änderungen gehen wir gern auch telefonisch oder per E-Mail ein. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

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