Zum 01.04.2020 ändert sich das Muster 61 "Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers" per Stichtagsregelung. Die bisherigen Versionen verlieren dann ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Um eine reibungslose Versorgung mit dem neuen Vordruck sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Bestellungen für das neue Muster 61 können ab dem 02.03.2020 bei AllProMed aufgegeben werden (gilt nur für Hamburg, Niedersachsen und Berlin).
- Ab dem 16.03.2020 werden durch AllProMed nur noch die neuen Vordrucke verschickt.
- Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.04.2020 noch alte Muster 61 benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden (nur bei FAX-, Post- oder E-Mail-Bestellungen). Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.04.2020 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
- Das neue Muster 61 darf erst ab dem 01.04.2020 eingesetzt werden.
- Geben Sie Bestellungen rechtzeitig auf und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.
Die Vordruck-Erläuterungen zum neuen Muster 61 finden Sie in dieser Übersicht der KBV.
Mit AllProMed sind Sie immer auf dem neusten Stand. Bestellen Sie hier Ihre Vordrucke – versandkostenfrei und in erstklassiger Qualität.