Das Verordnungsformular für Krankenbeförderung wurde überarbeitet
Unser Vertriebsteam ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu Formularen haben. Ein Formular sorgt momentan für einen besonders hohen Klärungsbedarf: Muster 4, der sogenannte "Taxischein". Auch der Stichtag für die neue Version des erst am 1. April dieses Jahres ist, erhalten Sie von uns natürlich jetzt automatisch schon die künftigen Vordrucke.
Wenn das neue Verordnungsformular für Krankenbeförderung da ist, soll vieles leichter werden – angefangen beim Ausfüllen. Statt wie bisher im Querformat ist das neue Muster 4 nun im Hochformat gehalten und deutlich klarer strukturiert.
Abgefragt wird künftig in drei übersichtlichen Feldern:
1. Grund der Beförderung
Durch die zweifelsfreie Unterteilung dieses Feldes ist auf Anhieb ersichtlich, ob die verordnete Fahrt genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Patienten wissen dadurch sofort, ob sie sich vor der Krankenbeförderung noch an ihre Krankenkasse wenden müssen. Rückfragen von Kassen und Transportunternehmen sollen somit vermieden werden.
2. Dauer der Beförderung
Wann und häufig ein Patient transportiert werden soll, wird in diesem Feld mit Anfangs- und Enddatum angegeben. Statt vorgegebene Felder anzukreuzen, kann die nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte im neuen Muster 4 in einem Freitextfeld eingetragen werden.
3. Art der Beförderung
Die Wahl des passenden Transportmittels erfolgt auch in Zukunft per Kreuzchen. Die Begründung der Beförderungsart sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung wurde vereinfacht.
Für zusätzliche Informationen ist ein Freitextfeld am Ende des Formulars vorgesehen. Wie auch auf der bisherigen Version sind Angaben seitens des Transportunternehmens und des Patienten auf der Rückseite vorgesehen.
"Sofortprogramm Pflege" führt zu Übergangslösung
Das neue Formular nimmt nicht länger Bezug auf die veralteten Pflegestufen, sondern auf die neuen Pflegegrade. Außerdem werden Fahrten zu stationären Hospizen beispielhaft als Grund für genehmigungsfreie Beförderung genannt. Noch nicht berücksichtigt wurde, dass PKW-Fahrten zu oder von ambulanten Behandlungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung) sowie mit Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis nicht mehr vorab von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Diese gesetzliche Regelung, die im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals zum 1. Januar 2019 erfolgte, kam schlicht zu kurzfristig für die langen Vorlaufzeiten der Krankenkassen und Transportunternehmen. Übergangsweise müssen diese Fahrten weiter als „genehmigungspflichtig“ angekreuzt werden, auch wenn die Patienten das Formular ohne Umwege dem entsprechenden Transportunternehmen vorlegen können.
Weitere Informationen zum neuen Verordnungsformular für Krankenbeförderung sowie ein Ansichtsexemplar stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Verfügung. Das künftige Muster 4 ist ab dem 1. April 2019 gültig. Bisher verwendete Vordrucke dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Bestellen Sie jetzt Ihre Vordrucke und viele weitere Produkte für Ihren reibungslosen Praxisalltag schnell und unkompliziert in unserem Webshop!