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Muster 61: Ab neuem Quartal nur noch neues Formular

Autor: Kirsa Kleist

Am 1. Juli 2022 treten Neuerungen zur medizinischen Rehabilitation in Kraft, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im Dezember 2021 beschlossen hat und die vor allem die geriatrische Reha und damit Muster 61 betreffen.



Versicherte ab 70 Jahren, die altersbedingt multimorbid und sturzgefährdet sind, sollen künftig auch ohne vorherige Überprüfung der Krankenkasse Rehabilitation in Anspruch nehmen können – wenn diese von Ärztin oder Arzt verordnet und bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt und dokumentiert wurden.



Auf dem speziell dafür angepassten Verordnungsformular 61 findet sich ab dem dritten Quartal dieses Jahres außerdem ein neuer Teil E für die Einwilligungsentscheidungen der Versicherten. Eingereicht wird das neue Muster 61 wie gewohnt zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Geprüft werden dürfen jedoch nur noch leistungsrechtliche und keine medizinischen Voraussetzungen mehr.



Bisher gültige Vordrucke können bis zum 30. Juni aufgebraucht werden, danach sind sie zu vernichten. Ab Kalenderwoche 25 versenden wir ausschließlich neue Muster 61. Sollten Sie vorher noch Bedarf für die bisherigen Verordnungsformulare haben, vermerken Sie dies bitte bei Ihrer Bestellung.

 

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