Muster 56 wird angepasst - Planen Sie jetzt Ihre Bestellung!
Nach rund zehn Jahren wurde die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zu Beginn dieses Jahres aktualisiert. Das hat jetzt auch Auswirkungen auf Muster 56, mit dem Rehabilitationssport und Funktionstraining verordnet wird: Ab dem ersten Quartal 2023 kommt eine von der Kassenärztlichen Bundesvereingung (KBV) überarbeitete Version zum Einsatz.
Die wichtigsten Anpassungen auf einen Blick:
· Für die verordnungsrelevante Diagnose und eine gegebenenfalls relevante Nebendiagnose wurden Felder für die ICD-10-GM-Codes ergänzt.
· Um einen erhöhten Teilhabebedarf für Menschen mit gravierenden Behinderungen (z. B. Blindheit oder Hirnverletzung) anzugeben, wurde ein neues Ankreuzfeld eingefügt.
· Die Liste der Erkrankungen, die im Rehabilitationssport einen erweiterten Leistungsumfang rechtfertigen, wurde um zusätzliche Erkrankungen ergänzt.
· Die Verordnung von Rehabilitationssport in Herz- und Herzinsuffizienzgruppen wurde übersichtlicher gegliedert. Auch die Angabe der empfohlenen Übungseinheiten wurde neu aufgeteilt.
Stichtagsregelung und
Bestellbedingungen
Die neuen Vordrucke können ab Montag, 21. November 2022 bei uns bestellt
werden. Ab Donnerstag, 1. Dezember verschicken wir automatisch die neuen Muster
56. Eingesetzt werden dürfen diese aber erst ab Beginn des neuen Jahres.
Sollten Sie für Ihre Praxis für die Zeit bis zum 1. Januar 2023 noch alte
Muster 56 benötigen, muss dies bitte unbedingt auf Ihrer Bestellung vermerkt
werden! Bitte kalkulieren Sie die Stückzahl dahingehend, dass ab Beginn des
neuen Jahres keine alten Muster 56 mehr verwendet werden dürfen. Aufgrund der
Stichtagsregelung müssen die alten Vordrucke dann vernichtet werden.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Bestellung bitte auch eventuelle Praxisschließzeiten
und denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben. Bei Fragen hilft
Ihnen unser Team gern weiter.
Quellen: bar-frankfurt.de, kbv.de