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Muster 4 - Neue Regelungen, neues Formular

Autor: Swantje Aldenhövel
Zum 01. Juli 2020 ändert sich das Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung.  

Das ändert sich:

Hinweis: Das Formular wird per Stichtagregelung zum 01.07.2020 eingeführt. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden.   

  • Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen sind für folgende Patienten unter „Genehmigungsfreie Fahrten" eingeordnet: Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5, Patienten mit Merkzeichen „aG, BI und H". 
  • Geändert wurde die Formulierung und Anordnung unter „Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen".
  • Wenn der Behandlungstag bei genehmigungsfreien Fahrten nicht bekannt ist (beispielsweise bei einer Terminvergabe über die Terminservicestelle), muss kein Behandlungstag unter dem Punkt „Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte" eingetragen werden. 
  • Die Anordnung unter „3. Art und Ausstattung der Beförderung" wurde definierter gestaltet. Somit wird deutlich, dass „Rollstuhl", „Tragestuhl" und „liegend" für alle Beförderungsmittel möglich ist. 
  • Punkt 4 „Begründung/Sonstiges" wurde um die Angabe „Gewicht bei Schwergewichttransport" ergänzt. 
  • Im Sinne der Transporteure wurden auf der Rückseite ebenfalls Änderungen vorgenommen.   

Seit dem 18.05.2020 haben Sie die Möglichkeit das neue Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung bei uns zu bestellen.   Alle Muster 4-Bestellungen ab dem 15.06.2020 werden von uns automatisch mit den neuen Formularen beliefert. 

     
 Quelle: www.kbv.de

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