Muster 4 - Neue Regelungen, neues Formular
Zum 01. Juli 2020 ändert sich das Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung.
Das ändert sich:
Hinweis: Das Formular wird per Stichtagregelung zum 01.07.2020 eingeführt. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen sind für folgende Patienten unter „Genehmigungsfreie Fahrten" eingeordnet: Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5, Patienten mit Merkzeichen „aG, BI und H".
- Geändert wurde die Formulierung und Anordnung unter „Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen".
- Wenn der Behandlungstag bei genehmigungsfreien Fahrten nicht bekannt ist (beispielsweise bei einer Terminvergabe über die Terminservicestelle), muss kein Behandlungstag unter dem Punkt „Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte" eingetragen werden.
- Die Anordnung unter „3. Art und Ausstattung der Beförderung" wurde definierter gestaltet. Somit wird deutlich, dass „Rollstuhl", „Tragestuhl" und „liegend" für alle Beförderungsmittel möglich ist.
- Punkt 4 „Begründung/Sonstiges" wurde um die Angabe „Gewicht bei Schwergewichttransport" ergänzt.
- Im Sinne der Transporteure wurden auf der Rückseite ebenfalls Änderungen vorgenommen.
Seit dem 18.05.2020 haben Sie die Möglichkeit das neue Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung bei uns zu bestellen.
Alle Muster 4-Bestellungen ab dem 15.06.2020 werden von uns automatisch mit den neuen Formularen beliefert.
Quelle: www.kbv.de