Faxen Sie auch DSGVO-konform?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt nun seit rund fünf Jahren. In Arztpraxen war der Schutz sensibler Patientendaten auch vorher schon von besonderer Bedeutung. 2018 wurden die Sicherheitsanforderungen aber noch einmal verschärft, etwa bei der Zutrittskontrolle und auf der Praxishomepage.
Checklisten zum Thema
DSGVO hatten dabei in der Regel eins nicht auf dem Zettel: das Fax. Lange Zeit
galt es als verhältnismäßig sicherer Weg der Datenübertragung. Das trifft
inzwischen nicht mehr uneingeschränkt zu – jedenfalls nicht, wenn am anderen
Ende der Leitung kein Faxgerät steht, sondern ein Internetanschluss.
Sobald Faxe in E-Mails umgewandelt werden, haben sie auch kein höheres Sicherheitsniveau mehr als diese. Ob die virtuellen Faxe verschlüsselt wurden, ist bei Empfang nicht nachvollziehbar. Darauf weist unter anderem die Landesdatenschutzbeauftragte Bremens hin.
Anders bei AllProMed: Wenn Sie uns ein Fax schicken, empfangen wir es traditionell per Faxgerät. Zugang dazu haben ausschließlich die Fachkräfte, die auch Ihre Aufträge bearbeiten. Für höchste Datensicherheit in unserem Haus sorgen außerdem lokale Server und Druckstraßen.
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