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Homeoffice bald auch für Ärztinnen und Psychotherapeuten?

Autor: Kirsa Kleist

Wer die Begriffe "Homeoffice" und "Arzt" in eine Bildersuche eingibt, erhält alle möglichen Ergebnisse: viele bequem gekleidete Menschen mit digitalen Geräten, klar, aber auch leere Wohnzimmer, Kinder, Haustiere, Gärten, Getränke, Pflanzen und sogar Paragraphen aus Pappe. Nur eins sehen wir nicht: Ärztinnen und Ärzte.

Bisher war die Ausübung ihres Berufs untrennbar mit ihrer Anwesenheit in einer medizinischen Einrichtung verbunden – auch wenn es um eine Videosprechstunde ging.

Da setzt die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nun an. Ihr ist es wichtig, die ärztliche und auch die psychotherapeutische Leistungserbringung mit telemedizinischen Hilfsmitteln flexibler gestalten zu können. Deshalb hat sie im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Antrag beschlossen:

1.     Soweit dies medizinisch vertretbar ist, soll die Erbringung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen von der räumlichen Bindung an Praxis, Klinik oder MVZ abgekoppelt werden.

2.     Die überwiegende Zahl der Fälle soll weiterhin am Praxisort durchgeführt werden, sodass gewährleistet bleibt, dass Patientinnen und Patienten zeitnah in Präsenz behandelt werden können, wenn dies medizinisch erforderlich ist.

3.     Nicht durch Versorgungsbedarfe, sondern nur in der Flexibilisierung der Berufsausübung begründete Leistungsausweitungen sollen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Versorgung vermieden werden.

4.     Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Ausnahmen von den vorliegenden Eckpunkten festlegen können, wenn es um Sicherstellungsaspekte geht.

5.     Die benannten Eckpunkte sollten, sofern dies rechtlich möglich ist, in den Regelungswerken des Bundesmantelvertrags - Ärzte (BMV-Ä) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verankert werden. Dies gewährleistet, dass eine flexible, an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichtete Steuerung möglich wird.

In der Pandemie hat die Nutzung telemedizinischer Angebote stark zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass diese in Zukunft weiter steigen wird. Für die Feststellung einer leichten Infekt-Erkrankung, das Besprechen eines Befunds oder die Versorgung chronisch Kranker ist das Aufsuchen einer Arztpraxis in der Regel nicht nötig.

Daher soll Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten das mobile Arbeiten ermöglicht werden. Anders als in anderen Berufen gibt es bislang rechtliche Hürden, die es auszuräumen gilt, wenn sie nicht durch medizinische oder versorgungspolitische Anforderungen begründet sind.

Die Behandlung vor Ort soll unbedingt weiterhin gewährleistet werden. "Es kann ja oft auch im Zusammenhang einer Videosprechstunden herauskommen, dass ein Patient in die Praxis kommen muss, weil er eine Behandlung benötigt", erklärt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Deshalb müsse das Präsenz-Angebot erhalten bleiben und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens an die vertragsärztliche Zulassung angebunden sein, so Steiner. Um beide Ziele in Einklang zu bringen, soll die Einführung der Flexibilisierung behutsam erfolgen.

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