Corona-Impfung: Wer, wann, wo - und welche Rolle spielen Arztpraxen?
Der erste Corona-Impfstoff wurde in der EU noch vor Weihnachten 2020 zugelassen. Mit den ersten offiziellen Schutzimpfungen in Deutschland wurde direkt nach den Feiertagen in Einrichtungen der Altenpflege begonnen.
Die Reihenfolge der Impfungen regelt die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dies ist nötig, da anfangs noch nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen zur Verfügung steht. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit erst im Sommer dieses Jahres. Eine Impfpflicht wird es nicht geben. Um eine Durchimpfungsrate von 60 Prozent oder mehr zu erreichen, laufen Impfkampagnen. Die sogenannte Impfverordnung beruht auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die am Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt ist.
Impfberechtigt sind zunächst diese Bevölkerungsgruppen:
Stufe 1 – höchste Priorität
· Menschen der Altersgruppe 80+
· Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
· Altenpflegefachkräfte (im stationären oder ambulanten Einsatz)
· Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstationen, Notaufnahmen,
· Rettungsdienste, Corona-Impfzentren oder Palliativversorgung)
· Medizinisches Personal mit Kontakt zu Hochrisikopatientinnen und -patienten (v.a. Onkologie und Transplantationsmedizin)
Stufe 2 – hohe Priorität
· Menschen der Altersgruppe 70+
· Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte sowie deren enge Kontaktpersonen
· Kontaktpersonen von Schwangeren und über 70-Jährigen
· Beschäftigte in der Betreuung und Pflege von geistig behinderten Menschen
· Beschäftigte mit hohem Ansteckungsrisiko im Polizei-, Ordnungs- und öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanter Position der Krankenhausinfrastruktur
· Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Corona-Ansteckungsrisiko (z.B. durch regelmäßigen Kontakt zu Patientinnen und Patienten, in Blut- und Plasmaspendediensten oder Corona-Testzentren)
· Menschen, die in Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünften leben oder arbeiten
Stufe 3 – erhöhte Priorität
· Menschen der Altersgruppe 60+
· Risikopatientinnen und -patienten aufgrund von Adipositas (Body-Mass-Index über 30), chronischer Nieren-, Leber- oder Herzerkrankung, Immundefizienz, HIV-Infektion, Diabetes mellitus, Schlaganfall, Krebs, COPD, Asthma, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
· Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko (z.B. Labore und Normalstationen oder Infektionsverdacht)
· Beschäftigte in relevanter Position in staatlichen Einrichtungen wie den Verfassungsorganen, Regierung, Verwaltung, Justiz, bei Streitkräften, Polizei, Feuerwehr, THW und Katastrophenschutz
· Beschäftigte in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur (z. B. Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Ver- und Entsorgung, Transportwesen, Ernährungswirtschaft, Informationstechnik und Telekommunikation)
· Pädagogisches Personal in KiTas, Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
· Menschen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Arztpraxen sind gefragt: Wartezeit ist Beratungszeit
Geimpft wird unabhängig vom Versichertenstatus, die Kosten für den Impfstoff trägt der Bund. Da der aktuelle Impfstoff eine Lagerung bei minus 70 Grad Celsius erfordert, wurden spezielle Impfzentren eingerichtet. Für deren Organisation sind die Bundesländer zuständig. Bundesweit werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, um Menschen in Pflegeeinrichtungen zu erreichen.
Geplant ist, dass die Impfungen in Zukunft auch in Arztpraxen durchgeführt werden. Flächendeckend ist dies jedoch erst möglich, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht, der nicht so aufwendig gekühlt werden muss. Ein genauer Zeitrahmen ist hierfür noch nicht absehbar.
Praxis-Teams kommt aber auch in der frühen Phase der Corona-Impfungen eine zentrale Aufgabe zu: Beratung. Aufmerksamkeitsstarke Plakate zu diesem Thema stellen wir Ihnen als kostenfreie Downloads zur Verfügung.
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