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Besondere Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Website-Services

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Website-Services (nachfolgend „Website-Services“).
1.2 Diese besonderen Geschäftsbedingungen für Website-Services gelten vorrangig zu den AGB, wenn und soweit sie Abweichungen zu den AGB enthalten. Im Übrigen gelten ergänzend die AGB.

2. Allgemeine Leistungsbeschreibung für Website-Services

Der Website-Service erlaubt es dem Auftraggeber, das Design der Homepage des Auftraggebers (nachfolgend „AG-Homepage“) anzupassen und eigene Inhalte gemäß diesen besonderen Geschäftsbedingungen einstellen zu lassen. Eine Übersicht mit jeweils aktueller Leistungsbeschreibung des Website-Services finden Sie hier:
allpromed.de/praxishomepage

3. Besondere Bestimmungen für PAV

3.1 PAV ist berechtigt, IP-Adressen (z.B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern, falls dies erforderlich ist. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
3.2 PAV kann das Leistungsangebot um kostenpflichtige Website-Services erweitern, die der Auftraggeber nach seiner Wahl hinzubuchen kann (z.B. weitere Domains).
3.3 PAV hat das Recht einen Hinweis auf sein Leistungsangebot auf der AG-Homepage einzublenden, insbesondere ein Branding von PAV im Footer der AG-Homepage einzufügen (im Folgenden „Branding“). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Branding zu bearbeiten, zu entfernen oder zu verdecken.
3.4 PAV hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
3.5 PAV wird Leistungsstörungen (z.B. seiner technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Auftraggeber erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, PAV unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
3.6 Bei der Verschaffung und/oder Pflege der Domains wird PAV im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vertreter für den Auftraggeber tätig. Es steht im alleinigen Ermessen von PAV dem Auftraggeber verschiedene Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) anzubieten. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Organisation (z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G.). Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Organisation, die PAV dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Organisation abgerufen werden können.
3.7 PAV wird nach Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar bereitstellen. PAV ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte zuzulassen. PAV hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. PAV übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft durch PAV, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch PAV aufgrund von Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch PAV. Erst mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.

4. Besondere Bestimmungen für den Auftraggeber

4.1 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der AG-Homepage personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Auftraggeber allein verantwortlich und sichert PAV zu, die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die jeweilige Datenverarbeitung, insbesondere eine etwaige Datenübermittlung an PAV (z.B. durch Einholen der erforderlichen Einwilligung des Betroffenen oder durch Vereinbarung einer schriftlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit PAV), geschaffen zu haben. Auf Verlangen von PAV ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit PAV zu schließen.
4.2 Der Auftraggeber kann für die AG-Homepage eine eigene .de-Domain wählen. In diesem Fall ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählte Domain frei ist und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Auf Wunsch wird PAV Vorschläge für die Domain unterbreiten. Für die Verfügbarkeit der vom Auftraggeber gewählten Domain wird jedoch keinerlei Verantwortung übernommen.
4.3 Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von PAV liegen, muss der Auftraggeber dies bei Erkennbarkeit gegenüber PAV unverzüglich in Textform rügen. Erbringt PAV diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem PAV diese Leistungen nach Eingang der formgerechten Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Auftraggeber PAV schriftlich eine angemessene Nachfrist (von i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
4.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrags in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Er verpflichtet sich insoweit insbesondere urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unrechtmäßig anzubieten oder zu vertreiben.
4.5 Der Auftraggeber überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen des PAV.
4.6 Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, von PAV zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat PAV unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder persönliche Kennwörter bekannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, das Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist PAV berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. PAV wird den Auftraggeber schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.
4.7 Der Auftraggeber wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen. Daten, die auf den Web-Servern PAV abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Auftraggeber vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von PAV. Nach Möglichkeit wird der Auftraggeber hierauf rechtzeitig hingewiesen.
4.8 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. PAV ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Admin-C alle Änderungen im Zusammenhang mit der AG-Homepage mit PAV abzustimmen hat. Technischer Ansprechpartner ist in jedem Fall PAV. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen eine ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach und keine anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an PAV online zu aktualisieren.
4.9 Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Auftraggeber eine andere Domain wählen. Das gilt nicht, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. In diesem Fall sorgt der Auftraggeber für eine Freigabe durch den bisherigen Provider oder beantragt eine zusätzliche entgeltpflichtige Domain über PAV. Soweit einzelne Domains durch den Auftraggeber oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
4.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, PAV unverzüglich anzuzeigen, wenn er die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
4.11 Mit dem Website-Service stellt der Auftragnehmer auf Wunsch kostenlos passende Textvorschläge zur Verfügung. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, wird die weitere Bearbeitung der Texte mit einem Mehraufwand von 80,€/Std. berechnet, mindestens jedoch mit 40,€.

5. Laufzeit und Kündigung der Website-Services

5.1 Der Abonnementvertrag über die Erbringung von Webseiten-Services wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit des Abonnementvertrages beträgt ab Abschluss zwei (2) Jahre.
5.2 Der Abonnementvertrag ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf (12) Monaten, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
5.3 Die Kündigung muss in Textform an die im Impressum genannte Adresse erfolgen. Im Fall der Kündigung wird das Konto des Auftraggebers am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums nur dann geschlossen, wenn der Auftraggeber dies explizit in seiner Kündigung angibt.
5.4 PAV wird den Auftraggeber im Falle einer Kündigung unterstützen, seine auf ihn registrierte Domain umzuziehen, wenn der Auftraggeber dies wünscht.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6. Rechteeinräumung

6.1 PAV räumt, mit vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber, dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen einer entsprechenden Erbringung von Website-Service das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Hierzu gehören insbesondere die von PAV geschaffene Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internetrecht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht). Das Recht, die von PAV geschaffene Benutzeroberfläche zu bearbeiten, fortzuentwickeln oder mit anderen Benutzeroberflächen zu verbinden, wird nicht eingeräumt, sondern verbleibt bei PAV.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen aus dem Werkvertragsrecht.

8. Haftung für eine Verwendung der Website

8.1 PAV übernimmt, ohne gesonderte Vereinbarung, keine Gewähr und keine Garantie dafür, dass die Website im Rechtsverkehr genutzt werden kann. Insbesondere übernimmt PAV keine Gewähr für das Entstehen von Rechten an der Website bzw. deren Schutzfähigkeit. PAV haftet nur für die Einräumung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber, soweit solche entstanden sein sollten.
8.2 Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Verwendung der Website selbst verantwortlich. PAV übernimmt insbesondere keine Haftung für die marken- und/oder kennzeichnungsmäßige Nutzung durch den Auftraggeber, einschließlich der Anmelde- oder Registrierungsfähigkeit der Website im Rahmen eines Schutzrechts, z.B. einer Marke, eines Geschmackmusters oder Designs, soweit der Freiheit von Rechten Dritter (entgegenstehender, prioritätsälterer Rechte, Verwechslungsfähigkeit mit anderen Zeichen etc.). Der Auftraggeber ist für die Verteidigung seiner Website im Rechtsverkehr selbst verantwortlich. PAV wird dabei in angemessenen Umfang unterstützen.

9. Ansprüche Dritter bezüglich der Website-Services

9.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass die Erbringung des Website-Services oder der Website-Service selbst seine Rechte verletzt, z.B. seine Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder Namensrechte verletzt bzw. wettbewerbswidrig ist bzw. die Website nicht schutzfähig ist, informiert der Auftraggeber PAV unverzüglich. Der Auftraggeber leistet alle erforderlichen Unterstützungshandlungen, damit PAV sich gegen eine solche Behauptung verteidigen kann.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte darauf hinzuweisen, dass PAV eine reine Werkleistung erbracht hat und dass PAV nicht für die Nutzung der Website als solche im Rechtsverkehr durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten verantwortlich ist.
9.3 Macht ein Dritter gegenüber PAV Ansprüche im Zusammenhang mit der Website oder deren Verwendung geltend, so stellt der Auftraggeber PAV von sämtlichen Ansprüchen vollumfänglich frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber wird PAV im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme auf Seite von PAV beitreten und die Rechtsverteidigung übernehmen.

Besondere Geschäftsbedingungen für die Entwicklung und/oder das Design eines Logos

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Entwicklung und/oder das Design eines Logos (nachfolgend „Logoentwicklung“).
1.2. Diese besonderen Geschäftsbedingungen für eine Logoentwicklung gelten vorrangig zu den AGB, wenn und soweit sie Abweichungen zu den AGB enthalten. Im Übrigen gelten ergänzend die AGB.

2. Allgemeine Leistungsbeschreibung für eine Logoentwicklung

2.1. Der allgemeine Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und/oder das Design eines Logos sowie die Einräumung aller Nutzungsrechte, damit der Auftraggeber ein solches Logo umfassend nutzen kann. PAV erbringt insoweit einen Werkvertrag.
2.2. Die jeweilige Logoentwicklung umfasst nicht die Prüfung, ob das jeweilige Logo etwaige Schutzrechte Dritter verletzt, z.B. Marken-, Kennzeichen-, Urheber-, Geschmacksmuster- oder Designrechte. PAV unternimmt keinerlei Marken- und Kennzeichenrecherche und keinen Claims Check. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er derartige Recherchen selbst und auf eigene Kosten vornehmen muss. Soweit PAV ein Dritter als der Marken- oder Kennzeicheninhaber anderweitig bekannt sein sollte, wird vermutet, dass der Auftraggeber im Auftrag dieses Marken- oder Kennzeicheninhabers handelt und der Auftraggeber zur Auftragserteilung berechtigt ist.

3. Rechteeinräumung für eine Logoentwicklung

3.1. PAV räumt, mit vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber, dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen einer entsprechenden Logoentwicklung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Das Recht, das Logo zu bearbeiten, fortzuentwickeln oder mit anderen Logos zu verbinden, wird nicht eingeräumt, sondern verbleibt bei PAV. Rechte an von PAV bei der Logoentwicklung verwendeten Elementen aus Bibliotheken, generische Symbole, Schriftarten und Wörtern werden nicht eingeräumt, sondern verbleiben bei PAV.
3.2. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere:
a) ein Logo für eine eigene Schutzrechtsanmeldung zu nutzen (z.B. eine Markenanmeldung);
b) ein Logo im Rahmen von Online-Diensten zu nutzen;
c) die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte abzutreten oder unterzulizenzieren.
3.3. PAV gibt alle erforderlichen Erklärungen ab, damit ein Auftraggeber ein Logo für eine eigene Schutzrechtsanmeldung nutzen kann.
3.4. Soweit PAV vom Auftraggeber lediglich zur Erstellung von Entwürfen von Logos beauftragt ist und soweit Entwürfe vom Auftraggeber abgelehnt werden, verbleiben die Rechte hieran ausschließlich bei PAV. Dies gilt auch dann, wenn die Entwurfserstellung entgeltlich erfolgt und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich die Nutzungsrechte an den abgelehnten Entwürfen eingeräumt werden sollen. Soweit nichts Anderweitiges vereinbart worden ist, ist eine Nutzung abgelehnter Entwürfe in veränderter oder unveränderter Form nicht gestattet.

4. Haftung für eine Verwendung eines Logo

4.1. PAV übernimmt, ohne gesonderte Vereinbarung, keine Gewähr und keine Garantie dafür, dass ein Logo im Rechtsverkehr genutzt werden kann. Insbesondere übernimmt PAV keine Gewähr für das Entstehen von Rechten an dem Logo bzw. dessen Schutzfähigkeit (z.B. weil das Logo beschreibenden Charakter oder keine Kennzeichnungskraft oder keinen schöpferischen Gehalt besitzt oder sonst freihaltebedürftig ist). PAV haftet nur für die Einräumung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber, soweit solche entstanden sein sollten.
4.2. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Verwendung eines Logos selbst verantwortlich. PAV übernimmt insbesondere keine Haftung für die marken- und/oder kennzeichenmäßige Nutzung durch den Auftraggeber, einschließlich der Anmelde- oder Registrierungsfähigkeit eines Logos im Rahmen eines Schutzrechtes, z.B. einer Marken, eines Geschmacksmusters oder Designs, sowie der Freiheit von Rechten Dritter (z.B. entgegenstehender, prioritätsälterer Rechte, Verwechslungsfähigkeit mit anderen Zeichen etc.). Der Auftraggeber ist für die Verteidigung eines Logos im Rechtsverkehr selbst verantwortlich. PAV wird ihn dabei in angemessenen Umfang unterstützen.

5. Ansprüche Dritter bezüglich einer Logoentwicklung

5.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass das Logo oder dessen Verwendung seine Rechte verletzt, z.B. sein Urheber-, Marken oder Kennzeichenrecht verletzt bzw. wettbewerbswidrig ist bzw. das Logo nicht schutzfähig ist, informiert der Auftraggeber PAV unverzüglich. Der Auftraggeber leistet alle erforderlichen Unterstützungshandlungen, damit PAV sich gegen eine solche Behauptung verteidigen kann.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritte darauf hinzuweisen, dass PAV eine reine Werkleistung erbracht hat und dass PAV nicht für die Nutzung eines solchen Logos im Rechtsverkehr durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten verantwortlich ist.
5.3. Macht ein Dritter gegenüber PAV Ansprüche im Zusammenhang mit dem Logo oder dessen Verwendung geltend, so stellt der Auftraggeber PAV von sämtlichen Ansprüche vollumfänglich frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber wird PAV im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme auf Seite von PAV beitreten und die Rechtsverteidigung übernehmen.

6. Preise / Abrechnung einer Logoentwicklung:

Mit Auftragseingang beginnen unsere Grafik-Designer mit dem Entwerfen dreier möglicher Logos. Sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ersten Entwürfe zur Verfügung gestellt hat, erfolgt die Rechnungsstellung zu 50 %. Wünscht der Auftraggeber Änderungen am ausgewählten Logo, sind bis zu drei Korrekturschleifen im Festpreis enthalten. Spätestens nach Umsetzung dieser unentgeltlichen Korrekturschleifen werden die restlichen 50 % der Auftragssumme fällig. Hat der Auftraggeber zusätzliche Änderungswünsche, wird die weitere Bearbeitung des Logos mit einem Mehraufwand von 80,€/Std. berechnet, mindestens jedoch mit 40,€.

Veröffentlichungsdatum: 17. Juni 2020