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Muster 10c und OEGD: Neue Formulare für Corona-Tests

Autor: Kirsa Kleist

Seit dem 15. Oktober dieses Jahres gilt eine geänderte Rechtsverordnung (statt RVO nun TestV) für die Nationale Teststrategie bei Personen ohne COVID-19-Symptome. Neben dem Gesundheitsamt können seither auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Testungen auf SARS-CoV2 veranlassen. Welche Kriterien dabei gelten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Übersicht zusammengefasst.



Übergangsfrist



Mit der neuen TestV erfolgte auch eine Aktualisierung des dazugehörigen Musters OEGD. Die neue Version wird ab sofort von uns ausgeliefert. Bis zum 31. Dezember 2020 dürfen auch vorherige Versionen verwendet werden. Danach müssen die alten Formulare restlos vernichtet werden.



Geändert hat sich – neben der Bezeichnung der Rechtsverordnung – das Ankreuzfeld für „Auslandsaufenthalt“, das jetzt „Risikogebiet Ausland“ heißt und statt oben rechts nun in der Mitte bei den übrigen Testgründen steht. Das Ankreuzfeld „Risikogebiet Inland“ wurde gestrichen. Neu dazugekommen ist das Ankreuzfeld „Selbstzahler“.



Sofortige Nutzung



Ab sofort wird auch das neue Muster 10C von uns ausgeliefert. Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich dieses aktualisierte Formular! Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Testkriterien des Robert Koch Instituts (RKI) erfüllt sind oder wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Infektionsrisiko anzeigt ("rot").



Hier können Sie die aktuellen Muster 10C und OEGD bestellen.



Ausfüllhinweise



Weder Muster OEDG noch Muster 10C dürfen als Kopie verwendet werden. Jeder Vordruck verfügt oben über einen 2D-Barcode, der einen eindeutigen Identifizierungsschlüssel (GUID) enthält. Dieser findet sich im QR-Code weiter unten auf dem Formular wieder. Der untere Teil dient der Information der getesteten Person, mit dem oberen wird das Labor beauftragt. Wenn die Einwilligung der getesteten Person vorliegt, kann diese das eigene Ergebnis mithilfe des individuellen Codes über die Corona-Warn-App abrufen.



Wichtig ist bei beiden Anforderungsscheinen außerdem, dass sie vollständig ausgefüllt werden und immer die Telefonnummer der getesteten Person vermerkt ist. Im Falle eines positiven Testergebnisses übermittelt das Labor diese Nummer ans Gesundheitsamt, sodass die infizierte Person und auch deren Kontakte schnellstmöglich informiert werden können.




Quelle:

www.kbv.dewww.rki.de

 

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