Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind nur noch elektronische Gesundheitskarten der zweiten Generation gültig
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur aktuelle Gesundheitskarten (sogenannte G2-Karten) verwendet werden können – selbst wenn das Ablaufdatum einer älteren Karte noch in der Zukunft liegt.

Versicherte sollten immer ausschließlich die zuletzt von der Krankenkasse erhaltene Gesundheitskarte mit sich führen, um Probleme in der Arztpraxis zu vermeiden. Ungültige Karten führen zu Fehlermeldungen und werden in der Regel beim Einlesen automatisch gesperrt.

Wer keine aktuelle Gesundheitskarte mit sich führt, wird zwar dennoch behandelt, muss sie aber noch im selben Quartal nachreichen. Außerdem kann die Praxis zehn Tage nach Behandlung eine Privatrechnung zu stellen.

Teilweise kommt es auch aus anderen Gründen zu Fehlermeldungen des Lesegeräts, etwa wenn eine Karte einen technischen Defekt aufweist oder der Verbindungsaufbau zur Krankenkasse nicht funktioniert. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist die Fehlerquelle jedoch eine ungültige Karte.

Nummer Sicher: G2
Der Hauptgrund dafür, dass die elektronische Gesundheitskarte aktualisiert wird, sind steigende Sicherheitsanforderungen. Verschlüsselungstechniken, die die Kartenfunktionen absichern, haben nur eine begrenzte Gültigkeit. Es verhält sich so wie bei Software-Updates auf dem Smartphone oder dem PC: Nur mit dem neuesten sind Nutzer wirklich auf der sicheren Seite.

G2-Karten verfügen über alle notwendigen Zertifikate und erfüllen die aktuellen Sicherheitsstandards. Seit Ende 2018 sind alle Versicherten im Besitz neuer G2-Karten. Leider finden diese nicht automatisch auch den Weg ins Portemonnaie ihrer Patienten. Weisen Sie sie doch sicherheitshalber darauf hin, bestenfalls bereits vorab auf Ihrer Praxis-Website. So lassen sich zeitraubende organisatorische Prozesse von Vornherein vermeiden.