Ab dem dritten Quartal dieses Jahres dürfen wir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Muster 1) mehr ausliefern.


Wenden Sie sich bitte für alle weiteren Infos an Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).


Für den reibungslosen Übergang empfehlen wir Ihnen unser eAUsdruckpapier.



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