Trennung zwischen Privatem und Beruflichem ist bei Medizinern besonders relevant
Kollegen auf Twitter folgen, Urlaubsfotos bei Instagram posten, auf Facebook schnell ein paar Glückwünsche schreiben: Viele Ärzte sind genauso aktiv in den sozialen Medien wie ihre Patienten. Beim Austausch untereinander ist jedoch Vorsicht angebracht.

Gesundheitsbezogene Informationen sind hochsensible Daten und müssen daher in besonderem Maße geschützt werden. Bei der Nutzung sozialer Medien im medizinischen Umfeld steht nicht nur das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis auf dem Spiel – es können auch juristische Konsequenzen drohen. Um derartige Gefahren zu vermeiden hat die Bundesärztekammer eine ausführliche Handreichung mit dem Titel „Ärzte und soziale Medien“ herausgeben. 

Die Wichtigste in Kürze:

Ärztliche Schweigepflicht
Was schon lange vor der Entwicklung der Internets galt, hat heute an Bedeutung noch gewonnen: Wenn eine Krankengeschichte – beispielsweise zu Lernzwecken – veröffentlicht werden soll, muss der Patient vorher sein Einverständnis erklären. Außerdem dürfen die Angaben zu seinem Fall keine Rückschlüsse auf seine Person zulassen. Es reicht meist nicht, den Namen wegzulassen, da sich Zeit-, Ort- und Altersangaben leicht in Zusammenhang bringen lassen (zum Beispiel auch vom Arbeitgeber des Patienten).

Kollegialität
Aus der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte geht klar hervor, was im zivilisierten Umgang mit Kollegen ohnehin selbstverständlich sollte: „Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen einer Ärztin oder eines Arztes sowie Herabsetzungen sind berufswidrig“ – zumal „in Gegenwart von Patientinnen und Patienten“. Diese ist auch in den sozialen Medien gegeben. Diffamierungen sind also auch hier generell tabu.

Vertraulichkeit
In der WhatsApp-Gruppe der KiTa-Eltern oder auf der Facebook-Seite des Sportvereins: Dass sich Ärzte und Patienten in den sozialen Medien privat begegnen, kommt immer wieder vor und ist auch zunächst nicht problematisch. Zum Problem wird es erst, wenn in einem privaten Chat beispielsweise nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen gefragt wird. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, die Trennung zwischen Praxis und Privatleben konsequent umzusetzen. Und das nicht nur, um sich selbst vor rechtlichen Risiken zu schützen, sondern auch um die Patienten vor unbedachten Selbstoffenbarungen im vermeintlich vertraulichen Umfeld zu bewahren.

Datenschutz
Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken (und dann auch noch bei unterschiedlichen Anbietern) kosten viel Zeit. Doch die zahlt sich aus: Nur ein gewissenhafter Umgang mit (hoch)sensiblen Daten gibt Aufschluss darüber, wer darauf zugreifen kann. Dazu gehört auch, regelmäßig zu prüfen, ob alle Kontakte auch wirklich bekannt sind. Und dazu gehört außerdem, die Daten derjenigen zu schützen, mit denen ein sozialer Austausch besteht.

Viele Fallstricke vermeiden Sie mit Ihrer eigenen Praxis-Website. Hier entscheiden Sie selbst, welche Themen Sie setzen und welche Kontaktmöglichkeiten Sie anbieten möchten! Sie haben Fragen zu Domain, Design oder Datenschutz? Wir beraten Sie gern.