Zum 01. Juli 2020 ändert sich das Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung.

 

Das ändert sich:


Hinweis: Das Formular wird per Stichtagregelung zum 01.07.2020 eingeführt. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden.

 

  • Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen sind für folgende Patienten unter Genehmigungsfreie Fahrten" eingeordnet: Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5, Patienten mit Merkzeichen aG, BI und H".
  • Geändert wurde die Formulierung und Anordnung unter Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen".
  • Wenn der Behandlungstag bei genehmigungsfreien Fahrten nicht bekannt ist (beispielsweise bei einer Terminvergabe über die Terminservicestelle), muss kein Behandlungstag unter dem Punkt Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte" eingetragen werden.
  • Die Anordnung unter 3. Art und Ausstattung der Beförderung" wurde definierter gestaltet. Somit wird deutlich, dass Rollstuhl", Tragestuhl" und liegend" für alle Beförderungsmittel möglich ist.
  • Punkt 4 Begründung/Sonstiges" wurde um die Angabe Gewicht bei Schwergewichttransport" ergänzt.
  • Im Sinne der Transporteure wurden auf der Rückseite ebenfalls Änderungen vorgenommen.

 

Seit dem 18.05.2020 haben Sie die Möglichkeit das neue Formular Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung bei uns zu bestellen.

 

Alle Muster 4-Bestellungen ab dem 15.06.2020 werden von uns automatisch mit den neuen Formularen beliefert.

 

 

Quelle:

www.kbv.de