Zum 01. Oktober 2020 ändert sich das Formular Muster 12 - Verordnung häuslicher Krankenpflege.


Das ändert sich:


Hinweis: Das Formular wird per Stichtagregelung zum 01.10.2020 eingeführt. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden. Ab sofort sind die neuen Formulare über unseren Online-Shop erhältlich.


  • Das Feld für die Beurteilung, ob eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen übernehmen kann, entfällt.
  • Ebenfalls wurde der Hinweis entfernt, dass kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, wenn Personen, welche im Haushalt leben oder die versicherte Person selbst die Maßnahmen übernehmen können.
  • Wenn die Verordnungsdauer 14 Tage überschreitet, ist keine gesonderte Begründung mehr erforderlich.
  • Der Durchschlag "Ausfertigung für den Pflegedienst - der Abrechnung beizufügen" wird gestrichen.
  • Ein zusätzliches Feld zum Ankreuzen für die Unterstützungspflege wurde aufgenommen.
  • Im oberen Teil des Formulars sind neue Ausfüllfelder (Angabe vom "ICD-10-Code", "Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen" platziert worden.
  • Es werden nicht mehr nur auf unkonkrete "Richtlinien" verwiesen. Hier wird nun explizit das "Leistungsverzeichnis HKP-Richtlinien" benannt.
  • Generell wurden leistungstechnische Angaben gekürzt, dafür aber medizinische Angaben ergänzt.
  • Das Formular wurde für ein leichteres Ausfüllen umstrukturiert.


Quelle:

www.kbv.de