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Muster 12: Veränderung ab Oktober 2020

Autor: Swantje Aldenhövel

Zum 01. Oktober 2020 ändert sich das Formular Muster 12 - Verordnung häuslicher Krankenpflege.



Das ändert sich:



Hinweis: Das Formular wird per Stichtagregelung zum 01.10.2020 eingeführt. Alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden. Ab sofort sind die neuen Formulare über unseren Online-Shop erhältlich.



·         Das Feld für die Beurteilung, ob eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen übernehmen kann, entfällt.

·         Ebenfalls wurde der Hinweis entfernt, dass kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, wenn Personen, welche im Haushalt leben oder die versicherte Person selbst die Maßnahmen übernehmen können.

·         Wenn die Verordnungsdauer 14 Tage überschreitet, ist keine gesonderte Begründung mehr erforderlich.

·         Der Durchschlag "Ausfertigung für den Pflegedienst - der Abrechnung beizufügen" wird gestrichen.

·         Ein zusätzliches Feld zum Ankreuzen für die Unterstützungspflege wurde aufgenommen.

·         Im oberen Teil des Formulars sind neue Ausfüllfelder (Angabe vom "ICD-10-Code", "Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen" platziert worden.

·         Es werden nicht mehr nur auf unkonkrete "Richtlinien" verwiesen. Hier wird nun explizit das "Leistungsverzeichnis HKP-Richtlinien" benannt.

·         Generell wurden leistungstechnische Angaben gekürzt, dafür aber medizinische Angaben ergänzt.

·         Das Formular wurde für ein leichteres Ausfüllen umstrukturiert.




Quelle:

www.kbv.de

 

 

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