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Jetzt aber schnell: Neuauflage des Heil- und Kostenplans

Autor: Kirsa Kleist

Seit dem 1. Oktober 2020 gelten neue Formulare zum Heil- und Kostenplan (Vordrucke 3a und 3b), die wir derzeit mit Hochdruck ausliefern. Es gibt keine Übergangsregelung zur Verwendung der bisherigen Vordrucke, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem Informationsschreiben mit.



Darauf haben sich die Bundesmantelvertragspartner geeinigt, um die Rechtssicherheit bei der Angabe genehmigter Festzuschüsse zu gewährleisten. Sollten in Einzelfällen am Stichtag noch keine aktuellen Vordrucke vorliegen, dürfen die alten Formulare verwendet werden – unter Berücksichtigung der ab dem 1. Oktober geltenden Festzuschüsse. Sobald die neuen Formulare da sind, dürfen die bisherigen Heil- und Kostenpläne jedoch nicht mehr benutzt werden.



Höhere Zuschüsse von der Krankenkasse



Grund der Neuauflage ist, dass sich gesetzlich Versicherte ab dem nächsten Quartal über mehr finanzielle Unterstützung beim Zahnersatz freuen dürfen. Von 50 Prozent wird der Festzuschuss auf 60 Prozent angehoben. Wer ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, profitiert zusätzlich: Nach 5 Jahren steigt der Zuschuss auf 70 (vorher 60), nach 10 Jahren auf 75 (vorher 65) Prozent.



Können Versicherte nachweisen, dass sie ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben, kann der Höchstzuschuss ausnahmsweise auch dann zugesprochen werden, wenn in den letzten 10 Jahren eine Kontrolluntersuchung ausgelassen wurde.




Quelle:

www.verbraucherzentrale.de

 

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