"Das E-Rezept kommt!": Je länger wir solche Werbung gesehen haben, desto weniger konnten wir an eine schnelle Umsetzung glauben – doch mit Beginn des dritten Quartals kann das E-Rezept tatsächlich bundesweit mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden, was zum derzeitigen Entwicklungsstand neben deutlicher Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch viel Unsicherheit in den Praxen mit sich bringt. Wir gehen auf die drängendsten Fragen ein.


Ist Muster 16 jetzt nicht mehr gültig?

Doch. Auf Muster 16 kann auch nach dem 1.7.2023 weiter verordnet werden wie bisher. Es bleibt auch uneingeschränkt bestellbar. Selbst nach dem 1.1.2024, wenn das E-Rezept verpflichtend ausgestellt werden soll, wird es die Vordrucke weiter geben, etwa für Haus- oder Heimbesuche, zur Absicherung von technischen Problemen oder wenn die Versichertennummer im Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä ist nicht bekannt ist.


Gibt es auch private E-Rezepte?

Zunächst können nur gesetzliche Versicherte E-Rezepte nutzen, um in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten. Privatrezepte gibt es vorerst weiter nur in Papierform. Die privaten Krankenversicherer arbeiten allerdings daran, ihren Versicherten möglichst bald das E-Rezept anzubieten. Auch weitere elektronische Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind geplant.


Welche Verordnungen sind das?

Noch nicht als E-Rezept verfügbar, aber zukünftig vorgesehen sind

  • Verordnung für Betäubungsmittel und T-Rezepte,
  • Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen),
  • Verordnung von Hilfsmitteln,
  • Verordnung von Sprechstundenbedarf,
  • Verordnung von Blutprodukten,
  • Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen,
  • Verordnung zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.,
  • Verordnung für im Ausland Versicherte.

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Wie können Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept einlösen?

Gesetzlich Versicherte haben drei Möglichkeiten, ihr E-Rezept einzulösen: über die E-Rezept-App der Bundesdigitalagentur gematik (mit NFC-fähiger eGK und PIN-Code), mithilfe eines Papierausdrucks, der den Rezeptcode enthält sowie neuerdings auch über die eGK.


Werden neue elektronische Gesundheitskarten benötigt, um das E-Rezept einzulösen?

Nein, die aktuell gültigen Karten sind für das E-Rezept nutzbar. Der Rezeptcode wird nicht auf der eGK selbst gespeichert, sondern in einer Cloud des E-Rezept-Fachdiensts. Die eGK ist sozusagen der Schlüssel, um die Daten über das Lesegerät der Apotheke abzurufen.


Wo können E-Rezepte eingelöst werden?

In Apotheken vor Ort können E-Rezepte ebenso eingelöst werden wie in Online-Apotheken. Theoretisch können bereits seit dem 1. September 2022 in ganz Deutschland E-Rezepte in Apotheken eingelöst und mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden – praktisch wurde dieses Angebot per App oder Papierausdruck jedoch vergleichsweise selten genutzt. Dies soll sich nun durch die Einbindung der elektronischen Versichertenkarte (eGK) ändern. Bis Ende Juli sollen 80 Prozent der stationären Apotheken mit Lesegeräten ausgestattet sein, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Apotheken in der Nähe, die elektronische Rezepte annehmen, sind auf der Website der gematik zu finden.


Wieso hat die KBV gegen die sofortige Einführung des E-Rezepts gestimmt?

Die KBV kritisiert, dass bislang nicht getestet werden konnte, ob E-Rezepte mit der eGK reibungslos eingelöst werden können. "Man darf nicht außer Acht lassen, dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben. Bei 460 Millionen Rezepten pro Jahr sind es eine bis anderthalb Millionen E-Rezepte, die pro Tag zu erwarten sind. Wir wissen nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniert", sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Auch hinsichtlich der Funktionsweise der Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Zusammenhang mit dem E-Rezept wären laut KBV "Standards und Erprobungen, deren Einhaltung von einer unabhängigen Instanz überwacht werden" vorrangig erforderlich.


Wo erhalte ich weiterführende Informationen rund ums E-Rezept?

Die KBV hat umfangreiche Informationen zum E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte zusammengetragen, außerdem bietet die gematik eine Themenseite an. Kompakt und kurzweilig vermitteln wir alles Wissenswerte rund ums E-Rezept in unserem kostenlosen Webseminar "Das E-Rezept ist da – was ändert sich in der Praxis?".


Stand: 30.6.2023