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Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps auf Rezept

Autor: Kirsa Kleist

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) ist im Dezember 2019 in Kraft getreten. Neben Videosprechstunden und der Vernetzung des Gesundheitswesens macht es auch sogenannte DiGA möglich: Digitale Gesundheitsanwendungen. Diese laufen als Apps und gelten als Medizinprodukte, die Krankheiten erkennen, begleiten und lindern sollen.



Für geprüfte DiGA übernehmen die gesetzlichen Versicherungen die Kosten, wenn sie (auf Muster 16) verordnet wurden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste der zertifizierten DiGA.



Verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (Stand: 5. Januar 2021):



·         elevida (anzuwenden bei Multipler Sklerose – G35)

·         Invirto (bei verschiedenen Panikstörungen und sozialen Phobien)

·         Kalmeda (bei Tinnitus aurium – H93.1)

·         M-sense Migräne (G43)

·         Rehappy (nach Schlaganfällen)

·         Selfapys Online-Kurs bei Depression

·         somnio (bei nichtorganischer Insomnie – F51.0)

·         velibra (bei unterschiedlichen Angststörungen und sozialen Phobien)

·         Vivira (bei über 40 verschiedenen Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen)

·         zanadio (bei Adipositas – E66)



Das Verzeichnis ist auf Wachstum angelegt. Weitere DiGA – etwa zur Unterstützung bei Diabetes – wurden bereits zur Prüfung eingereicht. Neben allgemeinen Angaben zu Hersteller, Sicherheit, Qualität und Leistung der jeweiligen App finden sich im DiGA-Verzeichnis auch nachgewiesene Versorgungseffekte, relevante Studienergebnisse und umfangreiche Informationen zur Verordnung.

 


Quelle:

www.diga.bfarm.de


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