Das Coronavirus (2019-nCoV) ist derzeit aus den Nachrichten nicht wegzudenken. Doch was steckt dahinter? Was gibt es zu beachten? Für Sie haben wir relevante Antworten und weiterführende Links rund um das Thema Coronavirus zusammengestellt.

Es ist bekannt, dass es bereits erste bestätigte Fälle in Deutschland gibt und es ist davon auszugehen, dass es wahrscheinlich noch weitere Infizierte geben wird. Allerdings wird das Risiko zum jetzigen Zeitpunkt als gering eingestuft. Die Einschätzung kann aufgrund von neuen Erkenntnissen kurzfristig geändert werden.

FAQ zum Coronavirus (2019-nCoV):

Von grundlegenden Fragen wie "Was sind Coronaviren?", über "Betroffene Länder/Regionen", bishin zu "Behandlungsmöglichkeiten". Antworten gibt das Robert Koch-Institut (RKI) https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

01.02.20 Verschärfte Meldepflicht!

Die Eilverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Meldepflicht des neuen Coronavirus ist am 01.02.2020 in Kraft getreten. Ärzte haben die Pflicht alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle, die mit dem Virus in Verbindung stehen, dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Zwingend erforderlich ist es, dass Verdachtsfälle abgeklärt werden. Der Ablauf über Meldung und Übermittlung wird vom Robert Koch-Institut hier beschrieben: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Natürlich ist auch eine bildliche Veranschaulichung anhand eines passenden Flussschemas erstellt worden. Klare Richtlinien, gut strukturiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.pdf?__blob=publicationFile

Betroffene Patienten sollen, bevor sie den Arzt oder das Krankenhaus aufsuchen, die medizinische Einrichtung zunächst telefonisch kontaktieren und den Verdacht auf das Virus äußern. Somit haben die Ärzte die Möglichkeit Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Unbedingt für den Selbstschutz einzuhalten sind:

1. Schutzkleidung nutzen! Ein Mund-Nasen-Schutz (mind. FFP2), Schutzkittel, Handschuhe und bei Bedarf eine Schutzbrille. Sollte es möglich sein, sorgen Sie dafür, dass der Patient eine FFP2 oder mindestens eine chirurgische Maske trägt.

3. Separieren/isolieren: Sorgen Sie dafür, dass der Patient isoliert in einem separaten Raum behandelt wird.

4. Meldepflicht! Der Patient muss namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.

5. Diagnostik: Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt muss im begründeten Verdachtsfall umgehend die Diagnostik veranlasst werden. Somit wird kurzfristig sichergestellt, ob es zum Ausschluss oder Bestätigung der Infektion kommt.

Bestätigt ist auch, dass seit dem 01.02.20 eine neue Vereinbarung gilt, welche durch die KBV und den GKV-Spitzenverband getroffen wurde. Zur labordiagnostischen Abklärung übernimmt die Krankenkasse bei begründeten Verdachtsfällen die Kosten für den Test auf das neuartige Coronavirus.

Ein begründeter Verdachtsfall liegt vor, wenn innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn:

  • Personen mit respiratorischen Symptomen, unabhängig von deren Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV hatten.
  • Personen die das klinische Bild erfüllen (Definition siehe Link) UND welche Aufenthalt in einem Risikogebiet (Chinesische Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)) hatten.

Eine nähere Definition finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_44071.php

Den Test dürfen nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchführen. Im EBM wurde für die Abrechnung die Gebührenposition (GOP) 32816 aufgenommen. Außerdem stellen die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung. KBV und GKV-Spitzenverband haben vereinbart, dass wenn ein klinischer Verdachtsfall vorliegt oder eine Infektion nachgewiesen wurde, dieser mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet wird.

Im Allgemeinen sind die üblichen Hygienetipps zu beachten. Denn auch eine Grippewelle steht in den Startlöchern.

  • Denken Sie dran regelmäßig die Hände zu waschen.
  • Sowohl beim Husten, wie auch beim Niesen halten Sie mindestens 1 Meter Abstand.
  • Vermeiden Sie bei Anzeichen einer Erkältung enge Kontakte (Händeschütteln, Umarmungen, Küsse).

Weitere Tipps hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengefasst: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/


Quellen:

www.kbv.de

www.rki.de

www.buzer.de

www.infektionsschutz.de